- Naturheilkunde für Sie und Ihre Familie
- Zum Beispiel Homöopathie, Akupunktur und Osteopathie
- Keine Wartezeit
Zusatzversicherung für Naturheilkunde
Der Schutzschirm für Ihre sanfte Medizin
Ob als Alternative oder als Ergänzung zur Schulmedizin – immer mehr Menschen schätzen die Naturheilkunde zur Untersuchung und Behandlung von Erkrankungen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten dafür nur zu einem geringen Teil. Mit NaturPRIVAT unseres Partners Versicherungskammer Bayern haben Sie eine echte Alternative: Konsultieren Sie den Heilpraktiker oder Arzt Ihres Vertrauens und wählen Sie die beste Behandlung für sich und Ihre Familie.
Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT im Überblick
Alternative Methoden
Die Schulmedizin ist gut und wichtig – aber sie ist nur ein Teil des medizinischen Wissens. Warum sollten Sie sich zur Genesung darauf beschränken? Auch die Naturheilkunde und andere alternative Heilmethoden können Ihnen und Ihrer Familie helfen, gesund zu werden. NaturPRIVAT unterstützt Sie, damit Sie im Krankheitsfall nicht die günstigste Behandlung wählen müssen, sondern alle Möglichkeiten ausschöpfen und die beste Therapieform wählen können.
Sanfte Alternativen
Die Schulmedizin kann lebensrettend sein. Aber man sollte sie mit Bedacht einsetzen, denn vieles hat Nebenwirkungen. Möglichst wenig in die selbstregulierenden Kräfte des Körpers einzugreifen und eher Unterstützung zur Selbstheilung anzubieten, ist ein Ansatz, der vor allem bei der Behandlung von Kindern an Bedeutung gewinnt. NaturPRIVAT unterstützt Sie bei den Kosten, die zum Beispiel für eine homöopathische Behandlung anfallen.
Beiträge zur Zusatzversicherung NaturPRIVAT
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Die Vorteile von NaturPRIVAT auf einen Blick
Das übernimmt NaturPRIVAT
- 80 Prozent der Kosten für Heilpraktiker oder Ärzte, die im "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (GebüH) und Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind (außer Psychotherapie)
- 80 Prozent der Kosten für Heilmittel nach GebüH und Hufeland-Verzeichnis
- 80 Prozent der Kosten für in diesem Rahmen verordnete Arznei- und Verbandmittel
- Bis zu 1.000 Euro pro Jahr
- Schon im ersten Jahr bis zu 500 Euro
- Keine Wartezeit
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung Naturheilkunde
Ja. Sie können jeden Heilpraktiker mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis konsultieren – und auch jeden Arzt.
Grundsätzlich werden 80 Prozent der Kosten erstattet, jedoch höchstens 1.000 Euro im Kalenderjahr. Für die ersten beiden Jahre gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.
Als Basis für die Erstattung gelten die mit Ihnen abgerechneten Kosten, vorausgesetzt
- die Behandlungs- beziehungsweise Heilmethoden sind im GebüH oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt,
- die aufgeführten Kosten überschreiten nicht die Höchstsätze des GebüH beziehungsweise der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) und
- die verordneten Heilmittel sind im GebüH oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt.
Die Kosten für Psychotherapien sind von der Erstattung ausgenommen, denn Psychotherapien werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen und sind nicht als naturheilkundliche Behandlungen einzuordnen.
Das „Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen” bietet Ärzten eine Hilfe zur Abrechnung von alternativen Untersuchungen und Behandlungen. Darin aufgeführt sind anerkannte komplementärmedizinische Verfahren wie Homöopathie, Osteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Anthroposophische Medizin und viele andere. Die Kosten für all diese Verfahren werden im Tarif NaturPRIVAT anteilig erstattet.